Gütersloh (gpr). Sie bilden den Rahmen für den Start in ein neues, gemeinsames Leben: die Kunstwerke im Standesamt. Für diese besondere Umgebung sucht der Fachbereich Kultur neue Arbeiten, die an den Wänden des Gebäudes in der Kirchstraße veröffentlicht werden sollen. Kunstschaffende können sich noch bis Sonntag, 31. Dezember, um diese spezielle „Vernissage“ bewerben. Wer ausgewählt wird, erhält die Möglichkeit der Ausstellung ab Mai 2024 und eine Honorierung in Höhe von 1000 Euro. Im Standesamt werden schon länger in einer jährlich wechselnden Ausstellung Werke Gütersloher Künstlerinnen und Künstler gezeigt. Seit zwei Jahren wird die Auswahl für die Räumlichkeiten vom Fachbereich Kultur der Stadt Gütersloh, dem Standesamt und einem externen Kunstkennenden in einer Jury betreut. In diesem Jahr ist Beate Freier-Bongaertz vom Kunstverein für den Kreis Gütersloh eins der Mitglieder des Auswahlgremiums. Nach dem Jahreswechsel wird von der Jury eine ausstellende Künstlerin oder ein ausstellender Künstler für das Jahr 2024 bestimmt.
Für diese besondere Ausstellungsmöglichkeit können sich alle Künstlerinnen und Künstler bewerben, deren Wohnort im Kreis Gütersloh liegt. Der Wunsch: Ihre Werke sollten eine positive Stimmung und ein angenehmes Ambiente vermitteln. Paare und ihre Hochzeitsgäste erleben im Standesamt einen ihrer schönsten Momente im Leben und das sollten die Werke unterstreichen, sodass dieser Tag in schöner Erinnerung bleibt. Themen wie Gewalt, Tod, Krieg oder auch religiöse Bildnisse, Küsse, Akte oder Gesichter eignen sich eher nicht für die Ausstellung im Standesamt.
Insgesamt ist Platz für rund zehn Arbeiten. Die Reihe wird an den Wänden des Trausaals und in weiteren Räumen des Standesamts präsentiert, die konkrete Anzahl der Kunstwerke ist allerdings abhängig von deren Größe. Für die Ausstellung 2024/2025 können sich Kunstschaffende noch bis Sonntag, 31. Dezember, bewerben. In der Bewerbung sollten etwa fünf Fotos der Werke sowie ein kurzer Lebenslauf mit Kontaktdaten unter dem Stichwort „Ausstellung Standesamt“ per E-Mail an kulturportal@guetersloh.de gesendet werden.
Der Ausstellungszeitraum beginnt am Samstag, 25. Mai 2024, zur Langenachtderkunst und läuft ein Jahr lang. Da das Standesamt zur Langenachtderkunst einem größeren Publikum zur Verfügung steht, bietet es sich an, dass die Kunstschaffenden mit einem weiteren Künstler oder einer Künstlerin zusammenarbeiten und zu der Veranstaltung zusätzlich auch plastische Arbeiten oder Skulpturen gezeigt werden. Die Vorschläge für eine Kooperation können ebenfalls in der Bewerbung angegeben werden. Die Informationen zur „Kunst im Standesamt“ gibt es auf www.kulturportal-guetersloh.de.