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Ausgaben für Mutterschaftsgeld im Kreis Gütersloh leicht gesunken

AOK zahlte rund 1.045.000 Euro in 2022

Im Kreis Gütersloh sind die Ausgaben für Mutterschaftsgeld im vergangenen Jahr aufgrund des Geburtenrückgangs in Westfalen-Lippe leicht gesunken. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest hervor. Danach zahlte die AOK NordWest 1.045.236 Euro für ihre weiblichen Mitglieder. Das ist ein Rückgang von 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Nach der aktuellen Auswertung wurde die Leistung in 2022 in 692 Fällen gezahlt. Im Vorjahr waren es 737 Fälle. „Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner.

Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen – Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird.

Leistungen während der Schwangerschaft – Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Hebamme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe. Die AOK NordWest übernimmt für ihre Versicherten außerdem Leistungen wie Schwangerschaftsgymnastik, Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik.

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