Noch bis zum Ende des Jahres können Gütersloher Geschenkgutscheine und Sondergutscheine der Gütersloh Marketing GmbH bei allen Akzeptanzstellen eingelöst werden. Ab dem 01.01.2025 verlieren sie ihre Gültigkeit.
Für beide Gutscheine gilt, dass weder Teileinlösungen, noch Barauszahlungen möglich sind. Bei dem Sondergutschein muss zudem beachtet werden, dass der Wert 20 Euro beträgt, da die von der Stadt bezuschussten fünf Euro seit Juni 2021 verfallen sind.
Eine Übersicht aller Akzeptanzstellen kann unter www.guetersloh-marketing.de eingesehen werden.
Grund der eingestellten Gutscheine ist der neue Stadtgutschein, der seit Oktober 2021 erhältlich ist. Der neue Gutschein im praktischen Checkkarten-Format ermöglicht Teileinlösungen in verschiedenen Geschäften. Zudem kann beim Kauf des Gutscheins auch der Betrag frei gewählt werden.
Der Stadtgutschein kann nach wie vor eingelöst und erworben werde. Weitere Informationen zu dem Stadtgutschein finden Sie unter www.Stadtgutschein-guetersloh.de.