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Bundestagswahl: Infos zur Briefwahl

Daten, Fakten, Uhrzeiten: Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 18 Uhr, im Rathaus eingegangen sein

Gütersloh (gpr). Am kommenden Sonntag, 23. Februar, geht ganz Deutschland wählen. In der Stadt Gütersloh sind für die Bundestagswahl rund 70.200 Menschen wahlberechtigt. Was die Wählerinnen und Wähler zum Thema Briefwahl auf der Zielgeraden noch wissen müssen:

 

Kann ich jetzt noch online Briefwahl beantragen?

Die Möglichkeit des Online-Antrags auf Briefwahlunterlagen wurde bereits am Dienstagabend, 18. Februar, abgeschaltet, weil ab jetzt nicht mehr sichergestellt werden kann, dass die Briefwahlunterlagen per Post noch rechtzeitig vor der Wahl bei den Wählerinnen und Wählern ankommen.

 

Bis wann kann ich persönlich Briefwahl beantragen?

Persönlich können Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, im Briefwahlbüro im Rathaus beantragt und mitgenommen werden. Alternativ kann dort auch direkt gewählt werden. Erforderlich ist der Personalausweis. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht nötig!

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Wann ist das Briefwahlbüro geöffnet?

Das Briefwahlbüro ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr geöffnet.

 

Was ist, wenn ich Briefwahl beantragt und keine Unterlagen erhalten habe?

Wenn jemand Briefwahlunterlagen beantragt hat, ihm diese aber aus irgendeinem Grund nicht zugegangen sind, können neue während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros und zusätzlich am Samstag, 22. Februar, zwischen 9 und 12 Uhr, im Rathaus abgeholt werden.

 

Bis wann müssen die Wahlbriefe im Rathaus sein?

Die Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, im Rathaus eingegangen sein. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Wahlbrief in den Rathaus-Briefkasten (links des Haupteingangs) einwirft.

 

Was ist, wenn ich am Wahltag krank bin?

Im Falle plötzlicher Erkrankung am Wahltag, die eine Stimmabgabe im Wahllokal unmöglich macht, ist die Ausgabe von Briefwahlunterlagen an eine bevollmächtigte Person bis Sonntag, 23. Februar, 15 Uhr möglich. Dazu muss zuvor die Stadtverwaltung vorher kontaktiert werden (Telefon 05241 / 82 – 39 39). Zwingend erforderlich: Wer für jemand anderen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht der anderen Person vorlegen.

 

Und wenn ich am Sonntag direkt wählen gehen will?

Auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh wird es 36 Wahllokale geben. Wer welches Gebäude am Sonntag, 23. Februar, zum Wählen aufsuchen muss, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zur Wahl soll möglichst die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden, auf jeden Fall aber ein Ausweis. Weitere Infos finden Interessierte unter www.wahlen.guetersloh.de.

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