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Geflügelpest

Ausbruch in Versmold – Restriktionszonen eingerichtet

Gütersloh. In einem Geflügelbestand in Versmold ist die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ausgebrochen. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, am Dienstagabend bestätigt. Bei dem Ausbruch handelt es sich um den ersten Ausbruch in diesem Winter in Nordrhein-Westfalen. Das Veterinäramt des Kreises Gütersloh hat in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen am Mittwoch unverzüglich die Tötung des betroffenen Bestandes veranlasst (rund 30.000 Mast-Enten). Der Betrieb wurde bereits beim Verdacht des Ausbruchs am Sonntag, 10. Dezember, vorsorglich gesperrt. Wie heute vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe

(CVUA) in Detmold mitgeteilt wurde, sind auch die Proben aus einem Enten-Kükenstall in unmittelbarer Nähe des Maststalls positiv. Die Proben werden jetzt vom FLI untersucht. Alle weiteren notwendigen Maßnahmen wurden eingeleitet. Restriktionszonen – eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius – sind eingerichtet. Welche Auflagen innerhalb der Zonen zu beachten sind, steht in der Allgemeinverfügung von heute (Mittwoch, 13. Dezember), die im Internet zu finden ist: www.kreis-guetersloh.de Die Einschränkungen der Allgemeinverfügung treten um Mitternacht in Kraft. Im Internetauftritt des Kreises Gütersloh findet sich auch eine interaktive Karte. Mit Hilfe dieser Karte, in die man hineinzoomen kann, lässt sich feststellen, ob der eigene Hof oder das eigene Haus in einer der Zonen liegt, die bis in die Nachbarkreise Warendorf und Osnabrück reichen.

In den Restriktionszonen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhaltungen: Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen grundsätzlich nicht aus oder in Bestände verbracht werden. Außerdem gilt in beiden Restriktionszonen eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Im Gegensatz zu früheren Ausbrüchen der Geflügelpest gilt die Aufstallungspflicht auch für Tauben. Tierhalterinnen und Tierhalter in den Restriktionszonen sind zudem aufgefordert, dem Veterinäramt des Kreises Gütersloh umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitzuteilen.

Bildzeile: Auf dem betroffenen Hof wurde eine Desinfektionsschleuse installiert. Foto: Kreis Gütersloh.

Virus seit März 2023 erstmals wieder in nordrhein-westfälischer Geflügelhaltung nachgewiesen – Nachdem das Virus in den Herbst- und Wintermonaten 2022/2023 in mehr als 20 Geflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen worden war, gab es in diesem Jahr bis zuletzt nur wenige Ausbrüche bei Hausflügel. In den Sommermonaten entspannte sich die Lage auch bei den Wildvögeln. Allerdings stiegen die Fallzahlen bei diesen bereits im November wieder an. Betroffen waren hauptsächlich Möwen, Enten, Gänse und Kraniche. Vor allem aus den nördlichen Bundesländern wurden bereits in den vergangenen Wochen Ausbrüche der hochansteckenden Erkrankung in Hausgeflügelbeständen gemeldet. Der Kreis Gütersloh war in den vergangenen Jahren bereits von der Geflügelpest betroffen. Der ostwestfälische Raum gehört zu den geflügeldichtesten Regionen in Nordrhein-Westfalen.

Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und -halter – Zur Vermeidung der Einschleppung der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen sind alle Halterinnen und Halter dazu aufgerufen, die in der Risikoanalyse des Friedrich-Loeffler-Institutes vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.
Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises beziehungsweise der jeweiligen kreisfreien Stadt zu melden.

Zum Thema: Gefügelpest

Die Geflügelpest ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Krankheit ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Für den Menschen besteht nur bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel die Möglichkeit einer Ansteckung.

Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Anzeichen der Erkrankung sind unter anderem hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss in den Augen und Schnabel oder verminderte bzw. keine Legeleistung und dünnschalige und verformte Eier. Bestätigt werden kann eine Infektion immer nur durch eine amtliche Laboruntersuchung.

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Die Grundlage für Präventions- und für Bekämpfungsmaßnahmen ist die Verordnung zum Schutz gegen die aviäre Influenza.

Mehr Informationen zum Thema unter www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/gefluegelpest

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