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Mehr Freiraum für Jugendliche auf Spielplätzen in Gütersloh

Stadt schlägt nach zehn Jahren eine Neufassung der entsprechenden Ordnungsbehördlichen Verordnung vor

Gütersloh (gpr). Mit einer geplanten Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (ObVO) soll künftig die Nutzung von Spielplätzen unabhängig vom Alter erfolgen können. Die Stadt Gütersloh will die neuen Spielplatzregeln zum 1. Juni umsetzen. Die bisherige Regelung, wonach sich Kinder und Jugendliche ausschließlich bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren auf Spielplätzen aufhalten dürfen, ist bereits seit zehn Jahren in Kraft. Heute (11. April) ist eine entsprechende Vorlage zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung veröffentlicht worden. Henning Matthes, Beigeordneter für die Bereiche Jugend, Familie und Soziales, äußerte sich positiv zu diesem Vorhaben und betonte die Bedeutung für die Stadt. „Mit der geplanten Neufassung der ObVO schaffen wir eine ausgewogene Regelung, die sowohl den Schutz der Anwohner als auch die Bedürfnisse Jugendlicher berücksichtigt”, so Matthes.

Die Stadt plant, Jugendlichen auf Spielplätzen in Gütersloh mehr Freiräume zu geben. Hier zu sehen ist der Spielplatz am Titusweg. Foto: Stadt Gütersloh

Die neue Formulierung ermöglicht es, sowohl auf Anwohnerbeschwerden über unangemessenes Verhalten auf Spielplätzen als auch auf die fehlende Verfügbarkeit geeigneter Räume in bestimmten Bereichen der Stadt für Jugendliche zu reagieren. „Die geplante Änderung soll somit dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und allen Bürgerinnen und Bürgern, auch den jüngeren, einen angemessenen Raum zur Freizeitgestaltung zu bieten“, erläutert Matthes.

 

Die geplante Änderung geht auf einen Vorfall aus dem vergangenen Jahr zurück, bei dem Jugendliche – nach der bisher gültigen Fassung der ObVO – zu alt waren, um sich auf einem Spielplatz aufhalten zu dürfen und ein Bußgeld erhielten. Das ändert sich nun: In Zukunft soll die Nutzung von Spielplätzen unabhängig vom Alter erfolgen können. „Die Formulierung ist weitreichend und lässt bewusst Interpretationsspielraum offen“, erklärt die Leiterin des Fachbereichs Ordnung, Nicole Pollklas. „So wird die Nutzung von Spielplätzen dem Grunde nach geöffnet, es kann aber auch schnell nachgesteuert werden, falls es Beschwerden gibt.“ Auch in der Neufassung wird darauf verwiesen, dass die Ausstattung der Spielplätze vorrangig auf Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ausgerichtet ist.

 

„Die Einbringung des Vorschlags in den Hauptausschuss am Montag, 22. April, sowie in den Rat am Freitag, 3. Mai, zeigt das Engagement der Stadtverwaltung für eine gerechte und sinnvolle Gestaltung des öffentlichen Raums“, so Matthes. „Die neue Verordnung verspricht mehr Freiraum und Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Jugendliche über 14 Jahren.“

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