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Mehr Geburten im Kreis Gütersloh sorgen für Anstieg beim Mutterschaftsgeld

Finanzielle Sicherheit während der Schutzfristen für berufstätige Frauen

Im Kreis Gütersloh ist die Zahl der Geburten mit 3.560 im Jahr 2022 leicht auf
3.572 im Jahr 2023 angestiegen. Dadurch sind folglich auch die Ausgaben für
Mutterschaftsgeld gestiegen. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der
AOK NordWest hervor. Danach wurde die Leistung im vergangenen Jahr an
700 AOK-Versicherte gezahlt. Im Vorjahr waren es nur 692 Fälle. Die AOK
NordWest als größte gesetzliche Krankenkasse im Land zahlte 2023 fast 1,1
Millionen Euro für ihre weiblichen Mitglieder, 2022 waren es knapp 1,05
Millionen Euro. „Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung
für werdende Mütter. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen
als Entgeltersatzleistung für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner.
Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen.

BU1: Im Kreis Gütersloh ist die Zahl der Geburten mit 3.572 im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Foto: AOK/colourbox/hfr.

Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Es wird während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.
Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von
acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass
das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird.

BU2: Mehr Geburten im Kreis Gütersloh sorgen für einen Anstieg beim Mutterschaftsgeld. Danach wurde die Leistung im vergangenen Jahr an 700 AOK-Versicherte gezahlt. Im Vorjahr waren es noch 692 Fälle. Foto: AOK/colourbox/hfr.

Leistungen während der Schwangerschaft
„Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für
die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer
Hebamme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen
eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe“, so Wehmhöner. Die AOK NordWest übernimmt
für ihre schwangeren Versicherten außerdem Leistungen wie Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik. Außerdem beteiligt sich die AOK im
Rahmen ihres 500 Euro Gesundheitsbudgets unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten zum Beispiel für die 24-Stunden-Rufbereitschaft einer zugelassenen Hebamme vor der Geburt, den Geburtsvorbereitungskurs des Partners oder der Partnerin und weitere ausgewählte Leistungen wie Tests auf
Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken. Weitere Informationen hierzu
gibt es im Internet unter aok.de/nw.

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