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Mietspiegel der Stadt wird aktualisiert

Fragebogen wird mit Bescheiden über die Grundbesitzabgaben in den nächsten Tagen versandt – Stadt bittet um zahlreiche Teilnahme – Ergebnisse erscheinen voraussichtlich Mitte 2024

Gütersloh (gpr).    Der Mietspiegel der Stadt Gütersloh wird aktualisiert. Die Erstellung erfolgt im Rahmen einer kreisweiten gemeinsamen Aktion aller Kommunen, an der neben Vertretern der Mieter und Vermieter auch weitere wesentliche Akteure am Wohnungsmarkt sowie die Stadt Gütersloh beteiligt sind. Ziel ist ein qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Gütersloh, der nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten erstellt wird. Er sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und dient insbesondere Mietern und Vermietern als Hilfestellung bei Vereinbarungen über die Miethöhe. Ebenso dienen die zu erhebenden Daten der Ermittlung der angemessenen Wohnkosten für diejenigen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten.

Grundlage für den Mietspiegel sind tatsächliche Mieten. Zur Ermittlung dieser Mieten erhalten Vermieter mit den Bescheiden über die Grundbesitzabgaben in diesen Tagen einen Fragebogen. Die Teilnahme an der Befragung ist nach dem Mietspiegelreformgesetz, das am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist, verpflichtend. Die Vermietenden werden gebeten, die Mietniveau-Erhebung zu unterstützen und zu einer möglichst breiten Datengrundlage zu verhelfen, indem sie den Fragebogen bis Freitag, 1. März 2024, zurücksenden. Die Teilnahme an der Befragung ist kostenlos.

Logo Stadt Gütersloh

Der Einfachheit halber können die erhobenen Daten online – im Laufe des Januars – eingegeben werden unter www.mietwerterhebung-kreis-guetersloh.de oder die Seiten des Fragebogens werden vollständig eingescannt oder abfotografiert und an die E-Mail-Adresse mietwerterhebung.kreisguetersloh@fub.iges.com gesendet. Aber auch eine postalische Rücksendung des Fragebogens ist möglich. Dem Anschreiben liegt hierfür ein vorfrankierter Rückumschlag bei.

Abgefragt werden vor allem die Eigenschaften der Wohnung wie beispielsweise Größe, Ausstattung, Lage, Baualter sowie die Höhe der Miete und der Nebenkosten. Mit dem Anschreiben werden neben dem Fragebogen auch Hinweise zum Datenschutz sowie Erklärungen dazu übermittelt. Zudem werden Ansprechpartner benannt, die bei Fragen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung stehen.

Die auf dem Erläuterungsbogen angegebenen Hinweise zu den einzelnen Fragen bieten Hilfestellung beim Ausfüllen. Für weitere Hilfestellung oder Rückfragen stehen Ansprechpartner bei der FUB IGES montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr telefonisch unter 040 / 280 810 40 zur Verfügung oder per E-Mail an mietwerterhebung.kreisguetersloh@fub.iges.com.

Die Daten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen und dienen ausschließlich der Erstellung der Mietspiegel und der Anpassung der angemessenen Wohnkosten nach den Sozialgesetzbüchern II und XII. Eine anderweitige Nutzung der Daten ist ausgeschlossen.

Bereits vor vier Jahren hatte der Kreis Gütersloh gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine Befragung von Vermietenden durchgeführt. Sowohl Privatvermietende als auch Wohnungsunternehmen hatten sich an der Abfrage in großem Umfang beteiligt. So konnte erneut für jede Kommune im Kreis Gütersloh ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden. Gleichzeitig wurden die von der Rechtsprechung geforderten Richtwerte für angemessene Wohnkosten nach dem Sozialgesetzbuch aktualisiert. Durch die erneute gemeinsame Befragung und Auswertung der Daten reduziert sich der Aufwand für Vermietende und Verwaltung erheblich. Die dann aktuellen Mietspiegel werden allen Beteiligten neutral und kostenlos Orientierung auf dem Wohnungsmarkt bieten. Dies hilft sowohl Vermietenden als auch Mietenden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt in anonymisierter und zusammengefasster Form.

Die Ergebnisse sind Grundlage für den Mietspiegel 2024, der voraussichtlich Mitte des Jahres 2024 erscheinen wird.

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