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Mobilitätsausschuss

Kreisstraßenbauprogramm 2024

Gütersloh. Einstimmig votierten die Mitglieder des Mobilitätsausschusses am gestrigen Donnerstag, 16. November, für den Vorschlag zum Kreisstraßenbauprogramm 2024. Dies vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsberatungen, die in den kommenden Wochen stattfinden werden. Sachgebietsleiter Straßenbau, Paul Holke, stellte das Bauprogramm an Kreisstraßen 2024 vor. Der Eckwert, der im Haushalt veranschlagt wird, liegt bei 4,3 Millionen Euro. Es wird mit Zuschüssen Dritter in Höhe von 1,25 Millionen Euro gerechnet, so dass insgesamt 5,63 Millionen Euro für Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Neben diesem Investitionsvolumen sind zusätzlich 3,46 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.

Holke informierte darüber, dass der Kreisbauhof eine Budgeterhöhung von 59.000 Euro benötige. Dies sei erforderlich, um die in den nächsten Jahren anstehenden Anschaffungen von Fahrzeugen und Maschinen zu finanzieren. Dabei steht im Vordergrund, ein hohes Qualitätsniveau zu halten, beispielsweise die Einhaltung von höchsten Schadstoffnormen oder die Einführung von Feuchtsalzstreutechnik.

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Kreisstraße 1 (Hauptstraße) Rheda-Wiedenbrück

Gemeinsam mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück wird die K1 vom Emsweg bis zum Nordring umgestaltet. Diese innerstädtische Hauptverkehrsstraße ist derzeit mit rund 13.400 Kraftfahrzeugen pro Tag belastet. Sie dient der Erschließung des Ortszentrums mit dem örtlichen Einzel- und Versorgungsangebot und öffentlicher Einrichtungen. Die Erschließung von angrenzenden Wohngebieten wird ebenfalls über die K 1 abgewickelt. Außerdem

verbindet sie die Ortsteile Rheda und Wiedenbrück. Mit der Umgestaltung der K 1 sollen beidseitig 1,50 Meter breite Schutzstreifen für den Radverkehr angelegt werden. Die Gehwege erhalten eine Breite von mindestens 2,50 Metern. Die verbleibende Fahrbahn zwischen den Schutzstreifen wird 5 Meter breit werden. Durch die Neuanlage von Grünstreifen zwischen Schutzstreifen und Gehweg mit Baumstandorten wird ein Alleecharakter geschaffen und zugleich die Wahrnehmung des Straßenkörpers aufgelockert.

Mit der Umgestaltung werden die Anforderungen einer barrierefreien Gestaltung von Verkehrsanlagen gemäß dem Leitfaden 2012 Barrierefreiheit im Straßenraum des Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW umgesetzt und insofern auch die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.

Die Maßnahme ist zudem im Alltagsradwegekonzept enthalten. Für das Bauprojekt werden im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 600.000 Euro zuzüglich 2.050.000 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung benötigt.

 Grundhafte Erneuerung der Kreisstraße 14 zwischen Clarholz und Harsewinkel. – Auf einer Länge von 4,7 Kilometern wird die K14 erneuert. Diese Maßnahme läuft bereits. Die Straße verbindet die Ortsteile Clarholz und Harsewinkel. Auf der nordwestlichen Seite ist ein zwei Meter breiter kombinierter Geh-/Radweg vorhanden der sich in einem überwiegend guten Zustand befindet. Um die Verkehrssicherheit für den nicht motorisierten Verkehr zu erhöhen, sollen die Radfahrfurten an den öffentlichen Zuwegungen markiert werden – erstmalig in roter Farbe. Innerhalb der Ortsdurchfahrt sollen beidseitig Schutzstreifen mit einer Breite von 1,25 Metern angelegt werden. Die an den Brücken vorhandenen Leitplanken sind überwiegend veraltet, erfüllen nicht mehr den aktuellen Standard und müssen höhenmäßig angepasst werden. Aus diesem Grund werden

sie ebenfalls erneuert. Eine neue Fahrbahndecke wird zu einem gleichbleibenden Verkehrsfluss führen, sodass Lärm- und Schadstoffemissionen reduziert werden können. Unnötige Geräuschemissionen durch Unebenheiten in der Fahrbahn werden künftig vermieden. Für das Bauprojekt werden im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 1.150.000 Euro plus 70.000 Euro als Verpflichtungsermächtigung benötigt.

Ausbau der K 23 (Casumer Straße) mit Radwegverbreiterung – Der Kreis Gütersloh beabsichtigt die Verbreiterung des Geh-/Radweges, sowie den Vollausbau der K 23 (Casumer Straße) von der Kreuzung mit der Landstraße 786 (Oesterweger Straße) bis zu dem Ende des vorhanden Geh-/Radweges hinter der Einmündung der K 24 (Frankfurter

Weg) in Versmold. Der Streckenabschnitt ist unter anderem für die A 33 Zubringer für die Verkehre aus und nach Gütersloh, Harsewinkel und Umgebung. Durch die hohe Verkehrsbelastung, insbesondere den Schwerlastverkehr in die umliegenden Industriegebiete, ist die Fahrbahn derart beschädigt, dass die Unterhaltung zur Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht nicht mehr wirtschaftlich ist. Der Kreis Gütersloh nutzt die Chance den Geh-/Radweg entlang der K 23 (Casumer Straße) gemäß dem Alltagsradwegekonzeptes des Kreises Gütersloh richtlinienkonform auszubauen. Die Verschiebung der vorhandenen Trasse und deren Vollausbau sind notwendig um Sicherheitsräume und die notwendige Verbreiterung des Geh-/Radweges herzustellen. Hierdurch wird eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit und Attraktivität für den Radfahrer herbeigeführt.

Die vorhandene Gewölbebrücke über den Sinnerbach wird durch einen Durchlass ersetzt, welcher mit seitlichen Wegen (Bermen) für die Durchgängigkeit für Amphibien und andere Kleintiere ausgestattet wird. Dies muss durch die heutigen Anforderungen unter anderem gemäß der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt werden. Für die Baumaßnahme werden im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich Mittel in Höhe von 920.000 Euro zuzüglich 1.360.000 Euro als Verpflichtungsermächtigung benötigt. Der Lückenschluss des Geh-/Radwegenetzes in nördlicher Richtung entlang der Hesselteicher Straße nach Borgholzhausen-Casum ist als Folgemaßnahme vom Kreis Gütersloh beabsichtigt. Hierfür wurden bereits Planunterlagen erstellt und der Grunderwerb ist schon sehr weit fortgeschritten.

Einig sind sich die Stadt Halle (Westf.) und der Kreis: Die Kreisstraße 30 in Halle (Westf.)  soll künftig zur Stadtstraße herabgestuft werden. Zum Kreisstraßenbauprogramm gehört eine Liste von Alternativmaßnahmen, deren Umsetzung nur dann erfolgt, wenn eine Maßnahme aus dem Bauprogramm nicht zur Ausführung kommt und die Baureife für Alternativen zeitgerecht herbeigeführt werden kann. Hier sind – ohne Priorisierung – folgende Straßen aufgeführt: K 9 (Bosfelder Weg) und K12 (Oelder Straße) in Rheda-Wiedenbrück, K 23 (Casumer Straße ) in Versmold und Borgholzhausen, K 42 (KaunitzerStraße / Westerwieher Straße) in Rietberg und Verl sowie die K55 (Hauptstraße/Stromberger Straße ) in Langenberg.

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