NRWs Gesundheitsminister hat verkündet, dass er eine neue Initiative für die Widerspruchslösung in den Bundesrat einbringen will. Bei dieser Regelung geht es darum, dass ein Mensch, bei dem der Hirntod festgestellt und überprüft wurde, zum möglichen Organspender wird, wenn er zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat.
„Die Widerspruchsregelung würde uns sehr helfen, die Zahl der potentiellen Spenderinnen und Spender zu erhöhen. Unsere Organspenden sind aktuell im einstelligen Bereich, für eine erfolgreiche Spende prüfen wir im Durchschnitt fünfmal so viele Patienten als letztendlich in Frage kommen“, erklärt PD Dr. med. Thomas Grau, Chefarzt für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Notfallmedizin am Klinikum Gütersloh. Er plädiert dafür, das Thema Organspende wieder mehr in das Bewusstsein der Menschen zu bringen und sie davon zu überzeugen, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.