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Osterfeuer müssen bis zum 15. März bei der Stadt angemeldet werden

Osterfeuer Verl

Mit dem Osterfest naht die Zeit der Osterfeuer. Bei der Anmeldung und Durchführung von Osterfeuern gilt ab diesem Jahr in Verl: Genehmigt werden ausschließlich „Brauchtumsfeuer“. Das heißt, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, eine Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein muss. Traditionelle „Nachbarschaftsfeuer“ fallen nur dann unter die Brauchtumspflege, wenn sie seit mindestens fünf Jahren bei der Stadtverwaltung angezeigt worden sind.

Für diese Regeländerung hatte sich im vergangenen Jahr der Rat ausgesprochen, um die Zahl der Osterfeuer zu reduzieren. Denn mit 70 bis 80 Osterfeuern verzeichnete die Stadt Verl in der Vergangenheit mit Blick auf andere Kommunen stets eine vergleichsweise hohe Zahl. Aufgrund der dadurch entstehenden hohen Feinstaubwerte stellen Osterfeuer jedoch eine Belastung für Mensch und Umwelt dar.

Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers zum diesjährigen Osterfest muss spätestens bis zum 15. März im Fachbereich Sicherheit/Ordnung schriftlich (per Post, per Fax an 961-257 oder per E-Mail an thomas.danzi@verl.de) vorliegen. Das Anmelde-Formular ist im Rathaus erhältlich und steht auf der städtischen Internetseite www.verl.de als PDF-Datei bereit.

Wenn ein Osterfeuer abgebrannt wird, dürfen ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Dabei sollte das Holz möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid so gering wie möglich zu halten. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Beim Abbrennen dieser Materialien entstehen Stoffe, die die Gesundheit und die Umwelt stark belasten können.

Für Insekten und Kleintiere, die in dem Holzhaufen Unterschlupf gefunden haben, kann das Osterfeuer zur tödlichen Falle werden. Zum Schutz von Tieren ist der Holzhaufen vor dem Anzünden deshalb umzuschichten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass brütende Vögel, Igel, Hasen, Kaninchen oder andere Kleintiere nicht mehr rechtzeitig fliehen können und verbrennen oder Brandverletzungen erleiden.

Während des Abbrennens ist das Feuer ständig von mindestens zwei volljährigen Personen zu beaufsichtigen, um zu verhindern, dass sich das Feuer unkontrolliert ausbreiten kann. Noch ein Hinweis: Als Alternative zum Osterfeuer bieten die Stadt Verl und der Kreis Gütersloh für die Abgabe von Ast- und Strauchwerk verschiedene Möglichkeiten an. So ist zum Beispiel in Verl jeden Freitag von 14 bis 19 Uhr die Strauchschnittannahme an der Marienstraße geöffnet. Hinweise zu weiteren Entsorgungsmöglichkeiten finden Interessierte im städtischen Umweltkalender.

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