Gütersloh (gpr). Der seit Tagen anhaltende ergiebige Dauerregen führt dazu, dass die Pegel von Flüssen und Bächen auf Gütersloher Gebiet aktuell stark ansteigen. So steigen seit heute Morgen (23.12.) etwa die amtlichen Pegel von Dalke (Pegel in Avenwedde) und Lutter (Pegel in Marienfeld) rasant. Das Wehr des randvollen Rückhaltebeckens in Avenwedde ist geöffnet worden, so dass Wasser kontrolliert über den Schlangenbach abfließen kann. Eine amtliche Hochwasserwarnung des Landes liegt zum jetzigen Zeitpunkt zwar nicht vor. Die Stadt Gütersloh warnt alle Bürgerinnen und Bürger jedoch vorsorglich davor, dass es zu Überflutungen in Uferbereichen und zu Wassereintritt in Gebäudekellern kommen kann. Auch ist nicht auszuschließen, dass einige Straßenbereiche wegen Überschwemmung gesperrt werden müssen.
Wichtig: Bei Wasser im Keller ist zunächst jeder Bewohner zur Selbsthilfe aufgefordert. Die Feuerwehr kann erst ab einem Wasserstand von mehr als zirka 20 Zentimetern unterstützen, denn bei einem niedrigeren Wasserstand können ihre Pumpen nichts ausrichten. Wer dennoch die Hilfe der Feuerwehr benötigt, erreicht sie telefonisch unter 05241 / 504450.
Informationen zum Hochwasserschutz gibt es auf den Internetseiten der Stadt unter www.stadt.gt/hochwasser.
Nachfolgend grundsätzliche Informationen zum vorbeugenden Schutz vor Wassereintritt für Immobilienbesitzer:
Wie schütze ich mich vor Wasser, das von außen ins Haus eindringt? – Ziel von Schutzmaßnahmen ist es, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten und das Eindringen über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte zu vermeiden. Durch Umbauten kann das Risiko eines Wassereintritts von außen gegebenenfalls verringert werden, beispielsweise durch Bodenschwellen, Gefälle des Eingangsbereichs, Türschwellen, Überdachungen, Aufkantungen, Barrierensysteme oder drucksichere Kellerfenster. Auch können auf dem Grundstück gegebenenfalls Geländemulden und Bodensenken geschaffen werden.
Zahlt meine Versicherung im Fall einer Überflutung? – Wurden für den Fall von Überflutung und Rückstau keine Vorkehrungen getroffen, bleiben die Hauseigentümer in der Regel im Schadensfall auf den Kosten sitzen, denn diese Schäden sind in klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss neben anderen Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben zusätzlich mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Auch gilt dafür im Schadensfall nicht selten ein höherer Eigenanteil als in der normalen Wohngebäudeversicherung.
Wie gehe ich im Schadensfall vor? – Hauseigentümer sind im Allgemeinen dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet zum Beispiel, bei einem Wasserschaden den durchnässten Boden so schnell wie möglich zu trocknen, damit die Bausubstanz nicht weiter angegriffen wird. Dann sollte schnellstmöglich der Versicherer informiert werden, bei dem Anweisungen zum weiteren Vorgehen eingeholt werden können. Die Schäden und der erreichte Wasserstand sollten durch Fotos dokumentiert und nachfolgende Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten in Abstimmung mit dem Versicherer durchgeführt werden.