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Service der Finanzverwaltung wirkt: Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück bei Grundsteuer auf der Zielgeraden

Ihre Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück informieren:

Für 97% bzw. 98% der Grundstücke im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück wurde bereits eine Grundsteuererklärung abgegeben bzw. ein Schätzbescheid erlassen. „Der Service der Finanzverwaltung hat die Bürgerinnen und Bürger tatkräftig unterstützt: digital, telefonisch und persönlich. Unsere Serviceangebote kommen bei den Menschen an“, erklären Stephan Spies und Heidrun Banse, Dienststellenleitungen der Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück.

Die Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück liegen bei der Umsetzung der Grundsteuer-Reform auf der Zielgeraden. Für rund 93 % der Grundstücke im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Gütersloh und für rund 94 % im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Wiedenbrück liegen die Erklärungen vor, weitere rund 4 % wurden jeweils bisher geschätzt. Das zeigt, die Finanzverwaltung und auch das Gütersloher und Wiedenbrücker Amt waren gut auf die Aufgabe vorbereitet, die der Bund ihnen mit seiner Reform übertragen hatte. Die Finanzämter im Land arbeiten gezielt darauf hin, dass den Kommunen im Jahr 2024 die Grundlagen in Form der Grundsteuermessbeträge für die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer vorliegen.

„Dem Service und der Ansprechbarkeit der Kolleginnen und Kollegen kam mit dem Beginn der Grundsteuerreform eine besondere Bedeutung zu. Wir haben damit gerechnet, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung einen höheren Unterstützungsbedarf haben könnten. Durch unsere Angebote auf allen Kanälen haben wir sie jederzeit bestmöglich unterstützt. Dies zeigt sich an den Nutzerzahlen Online, an unserer Hotline und bei uns vor Ort“, so Spies und Banse.

Dafür haben die nordrhein-westfälischen Finanzämter frühzeitig mehr Personal aufgebaut, insgesamt wurden in den letzten Jahren landesweit rund 380 Regierungsbeschäftigte für die Grundsteuerstellen eingestellt. Weiterhin wurde eine Grundsteuer-Hotline und ein vielfältiges Service-Angebot eingerichtet sowie kontinuierlich weiterentwickelt. Dazu gehören auch die landesweit 6 Millionen Informationsschreiben, die vor Beginn der Abgabefrist – dem 1. Juli 2022 – an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger verschickt wurden.

Besonders das Online-Angebot wurde genutzt

Mehr als 5 Millionen Zugriffe verzeichnete der zentrale Onlineauftritt www.grundsteuer.nrw.de. Dort unterstützt die Finanzverwaltung mit Klickanleitungen, Erklärvideos, FAQ und weiteren Informationen. Hinzu kommen noch über 8,2 Millionen Zugriffe auf das eigens eingerichtete Geodatenportal, zum Abruf z. B. der benötigten Grundstücksgrößen und der Bodenrichtwerte.

Auch die auf Youtube bereitgestellten Elster-Ausfüllanleitungen wurden rund 2 Millionen Mal aufgerufen und haben so bei der Abgabe der Erklärung geholfen. „Die Menschen in den Bereichen der Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück sind besonders online-affin, das zeigt sich auch daran, dass über 89 % der Grundsteuererklärungen online eingereicht wurden“, sagen die Dienststellenleitungen.

Direkte Nachfragen sind weiterhin möglich: An den 104 lokalen Grundsteuer-Hotlines im ganzen Land, in jedem Finanzamt, wurden innerhalb der Servicezeiten knapp 1,9 Millionen Anrufe entgegengenommen. Auch im kommenden Jahr, 2024, werden die Grundsteuer-Expertinnen und -Experten erreichbar sein.

In den kommenden Wochen und Monaten wird die Bearbeitung der Grundstücksfälle weiter vorangetrieben. Im nächsten Schritt werden die unbebauten Grundstücke und im Anschluss die verbleibenden Fälle geschätzt. Auch nach einer Schätzung bleiben das Finanzamt bei der Feststellung des Grundsteuerwertes aktiv. Die betroffenen Personen sind trotz Schätzung weiterhin verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben.

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Daher wurde die Reform nötig. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell, wie in der Mehrzahl der Länder.

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