Gütersloh (gpr). Für den Winterdienst der Stadt Gütersloh sind aktuell rund 55 Mitarbeitende vom Fachbereich Stadtreinigung und vom Fachbereich Grünflächen im Einsatz, um Schnee zu beseitigen. Die Stadt Gütersloh hatte sich auf den Schneefall gut vorbereitet und die zur Verfügung stehenden LKWs bereits mit vorgelagerten Räumschilden versehen. Diese Fahrzeuge werden gleichzeitig auch zum Streuen auf größeren Straßen eingesetzt, weitere sieben kleine Traktoren, zwölf Pritschenwagen sowie handgeführte Streukarren und Schneeschaufeln oder ähnliche Hilfsmittel stehen den Mitarbeitenden z. B. für Radwege und die Fußgängerzone zur Verfügung. Die Besatzungen der Schneeräumfahrzeuge werden auch in den nächsten Stunden und je nach Wetterlage voraussichtlich auch am frühen Freitagmorgen (10. Januar) im Einsatz sein. Es wird um Verständnis gebeten, da nicht alle Fahrzeuge und Mitarbeitende überall gleichzeitig sein können.
Zudem werden nicht alle öffentlichen Wegeflächen des Stadtgebietes vom städtischen Winterdienst betreut. Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Gütersloher Anlieger selbst verantwortlich. Der Fachbereich Stadtreinigung der Stadt Gütersloh hat deshalb Antworten auf wichtige Fragen zum Winterdienst zusammengestellt:
- Wann muss gestreut werden?
Es gilt: Schnee, der in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallen ist, sowie entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt werden.
Die Stadt Gütersloh streut beziehungsweise räumt auf den verkehrswichtigen Straßen und allen Radwegen so, dass der Winterdienst in der Regel bis 7 Uhr abgeschlossen ist.
- Wo streut der Winterdienst der Stadt Gütersloh?
Der Winterdienst der Stadt Gütersloh ist verantwortlich für das städtische Straßen- und Wegenetz. Allerdings werden nur verkehrswichtige Straßen gestreut. Das ist etwa ein Drittel aller Straßen inklusive aller Radwege. Für Bundesstraßen und Kreisstraßen sind der Landesbetrieb Straßen.NRW oder der Kreis Gütersloh zuständig.
- Wo müssen Bürger selbst streuen?
Nicht alle öffentlichen Wegeflächen des Stadtgebietes werden vom städtischen Winterdienst betreut. Für die Reinigung beziehungsweise den Winterdienst auf Gehwegen sind die Gütersloher Anlieger selbst verantwortlich. Liegt Schnee, muss dieser auf Gehwegen auf etwa eineinhalb Metern Breite geräumt werden. Ist kein Gehweg vorhanden, dann ist der Winterdienst seitlich auf der Straßenfläche durchzuführen, so dass ein für Fußgänger gefahrlos nutzbarer Weg verfügbar gemacht wird.
- Womit darf gestreut werden?
Grundsätzlich ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen zum Streuen für die Bürger verboten. Die Verwendung ist nur erlaubt, wenn besondere klimatische Ausnahmefälle auftreten, wie zum Beispiel Eisregen. Denn dann wirken „abstumpfende Mittel“ oftmals nur noch wenig. Außerdem darf Salz an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- beziehungsweise Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten genutzt werden. Umweltfreundliche Alternativen zum Salz sind unter anderem Sand oder Splitt.
- Womit streut der Winterdienst der Stadt Gütersloh?
Das handelsübliche Auftausalz besteht zum großen Teil aus Koch- oder Steinsalz, also Natriumchlorid. Beim Winterdienst der Stadt Gütersloh wird sogenanntes „Feuchtsalz“ eingesetzt: Das Salz wird mit einer Salzsole vermengt, bevor es genutzt wird. Diese Sole wird wiederum aus Streusalz und Wasser hergestellt. Sie bewirkt eine bessere Tauwirkung des Salzes und reduziert damit die auszubringende Salzmenge.
Informationen zu den Straßenreinigungspflichten in Gütersloh gibt es im Netz unter