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  • 15.12.2023
  • Ausgabe 95
  • RegioCarl

Gütersloh setzt auf grüne statt graue Vorgärten

Stadtrat beschließt neue Vorgarten- und Einfriedungssatzung und knüpft Neu- und Umgestaltung an Bedingungen
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Umweltschutz vor der Haustür

Gütersloh grüner gestalten: Neue Vorgarten- und Einfriedungssatzung beschlossen

Der Rat der Stadt Gütersloh hat erstmals eine Vorgarten- und Einfriedungssatzung verabschiedet, die einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Stadtentwicklung darstellt. Ziel der neuen Satzung ist es, Güterslohs Stadtbild grüner zu gestalten. Bürgerinnen und Bürger leisten so direkt vor ihrer Haustür einen positiven Beitrag zum Umweltschutz, zur Förderung der Artenvielfalt und verbessern den Wasserhaushalt und das Kleinklima. Um das zu erreichen, wurden jetzt Mindestanforderungen für die Gestaltung von Vorgärten definiert. Reine Schottergärten sowie blickdichte Zäune sollen damit weitestgehend aus dem Stadtbild verbannt werden, um das Grün zu retten.
FOTOS(2) UND TEXT: STADT GÜTERSLOH

»Wir setzen auf das Bewusstsein der Gütersloher Bürgerinnen und Bürger«, so Nina Herrling, Beigeordnete für die Bereiche Bauen, Mobilität und Umwelt. »Vor allem die wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Bedeutung von Grünflächen in urbanen Gebieten sollte Gütersloherinnen und Gütersloher dazu bewegen, eine Vorbildfunktion einzunehmen.« Schottergärten, die oft als pflegeleicht und modern angesehen werden, haben negative Auswirkungen auf die Umwelt, so Herrling. »Sie bieten keinen Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tiere und tragen zur Versiegelung von Flächen bei, was zu Problemen wie Überhitzung oder auch Überschwemmungen führen kann.«

Die neue Vorgartensatzung in Gütersloh fördert naturnahe Gestaltung und damit grüne Oasen in der Stadt. Grundsätzlich regelt die Landesbauordnung dabei, dass unbebaute Flächen auf bebauten Grundstücken wasserdurchlässig bleiben oder gemacht werden müssen und mit Pflanzen bedeckt sein sollten.

Foto: (c) Adobe Stock I #463193955

Gütersloh setzt auf grüne statt graue Vorgärten - Grüner Vorgarten (c) Adobe Stock I #463193955
Schottergarten am Rathaus zurückgebaut Gruppe (c) Foto Stadt Gütersloh

Es sei denn, es gibt andere zulässige Verwendungen für diese Flächen, die dem entgegenstehen (§ 8 Abs. 1 BauO NRW). Bei neuen Vorgärten oder deren Umgestaltung an Wohnhäusern darf in Zukunft maximal die Hälfte der Fläche befestigt sein. Pflaster, Asphalt, Beton, Rasengittersteine, wassergebundene Decken, Steine, Sand-, Kieselund Schotterflächen und ähnliche Flächen sowie nicht erforderliche Stellplätze, Carports, Garagen und andere Nebengebäude und sonstige bauliche Anlagen, die eine befestigte Fläche mit umfassen, werden vollständig den befestigten Flächen zugerechnet. Bei Doppel- und Reihenhäusern können die befestigten Flächen bis zu 70 Prozent des Vorgartens einnehmen, wenn vor dem Haus Stellplätze erforderlich sind. Vorgärten dürfen nicht als Arbeitsflächen oder Lagerflächen benutzt werden. Zulässig sind lediglich Flächen für Abfallbehälter. Mit der zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden, geänderten Landesbauordnung hat der Gesetzgeber verdeutlicht, dass reiner Schotter und Kunstrasen keine Grünflächen im Sinne der Verordnung darstellen. Am Vorrang des kommunalen Satzungsrechtes hat der Gesetzgeber festgehalten, so dass grundsätzlich die Regelungen der Vorgarten- und Einfriedungssatzung sowie der Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung der Stadt Gütersloh einzuhalten sind. Ebenfalls unzulässig sind ab jetzt künstlich hergestellte, blickdichte Einfriedungen.

Foto: (c) Stadt Gütersloh

Dazu zählen Gabionen, Betonwände, Holzzäune und Stabgitterzäune mit Sichtschutz- Einflechtungen. Eine Ausnahme bilden naturnah gestaltete Einfriedungen wie Bruchstein- oder Natursteinmauern in einer Höhe von maximal 50 Zentimetern. Vorhandene Vorgärten und Einfriedungen haben aktuell bis zu einer Neu- oder Umgestaltung Bestandsschutz. Durch die Verwendung heimischer, vielfältiger Pflanzen wird die Artenvielfalt gefördert und Lebensräume für Insekten geschaffen. Umweltdezernentin Herrling erklärt: »Dies trägt nicht nur zur Erhaltung der Biodiversität bei, sondern sorgt auch für ein angenehmes Stadtbild und eine höhere Lebensqualität für alle Bewohnerinnen und Bewohner von Gütersloh.« Die Stadt hofft, dass möglichst viele Menschen in der Stadt dazu bereit sind, ihren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. »Mich würde es freuen, wenn zahlreiche Vorgärten in der Stadt wieder in ein blühendes Paradies verwandelt würden«, so Herrling.

Foto: (c) Stadt Gütersloh

Schotter am Rathaus vorher (c) Foto Stadt Gütersloh
Stadt Gütersloh

Auch Experten aus dem Bereich der Landschaftsarchitektur, des Naturschutzes und vom Fachbereich Umwelt befürworten den Vorstoß von Verwaltung und Politik. Sie betonen, dass die naturnahe Gestaltung von Vorgärten nicht nur ökologische Vorteile mit sich bringt, sondern auch ästhetisch ansprechend ist. Die Vielfalt der Pflanzen und die lebendige Atmosphäre, die dadurch entstehen, verleihen den Straßen und Wohngebieten in Gütersloh einen besonderen Charme.

Bei Fragen dazu, welche Vorgaben beim eigenen Grundstück bestehen, hilft der städtische Fachbereich Bauordnung weiter, zu erreichen unter Telefon 05241 / 822398 und per E-Mail an bauordnung@guetersloh.de.

Der städtische Fachbereich Umweltschutz bietet Informationen an, um Bürgerinnen und Bürger über die Vorteile einer naturnahen Gartengestaltung aufzuklären. Unter dem Link www.stadt.gt/garten-naturnah werden ganz praktische Tipps zur Umsetzung gegeben, um den Übergang von Schottergärten zu grünen Oasen so einfach wie möglich zu gestalten. Wer sich dazu näher erkundigen will, erreicht die Umweltberaterinnen Gisela Kuhlmann und Beate Gahlmann telefonisch unter 05241 / 822088 und per E-Mail an gisela.kuhlmann@guetersloh.de und beate.gahlmann@guetersloh.de.

Die neue Vorgarten- und Einfriedungssatzung der Stadt Gütersloh ist zu finden unter:

www.stadt.gt/vorgartensatzung

Stadt Gütersloh