FOTOS UND TEXT: PROF. DR. MED. DENT. UDO OBERMEIER
Nachdem wir unsere Patientinnen und Patienten das vergangene Jahr als reine Privatpraxis betreut haben, freuen wir uns sehr darüber seit dem 01.09.2024 auch die kassenzahnärztliche Versorgung im Bereich der Kieferorthopädie wieder aufzunehmen. Gleichzeitig haben wir die letzten Monate dazu genutzt, unsere Praxisabläufe zu restrukturieren, um nun als digitalisierte Fachpraxis zurück in das Kassensystem zu kommen.
Diesen Neustart wollen wir gerne zum Anlass nehmen, unserer sozialen Verpflichtung hinsichtlich der Aufklärung zum Thema Spezialisierungen im Fachbereich der Kieferorthopädie nachzukommen, da hier große Unterschiede in Bezug auf Aus- & Weiterbildung existieren. Was verbirgt sich also hinter den unterschiedlichen Berufsbezeichnungen und was können Sie als Patientin und Patient auf Basis dieser Bezeichnung fachlich erwarten?
WAS IST EIN FACHZAHNARZT FÜR KIEFERORTHOPÄDIE
Die Bezeichnung steht für hoch spezialisierte Fachkompetenz sowie langjährige Erfahrung. Nur ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie darf sich tatsächlich auch »Kieferorthopäde« nennen. Um diese Bezeichnung führen zu dürfen, ist nach abgeschlossenem Zahnmedizinstudium eine mindestens vierjährige Vollzeitweiterbildung mit anschließender Fachzahnarztprüfung erforderlich. Als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie behandelt Prof. Dr. Obermeier somit auf Basis der höchstmöglichen beruflichen Qualifikation und widmet sich mit seiner Praxis ausschließlich der kieferorthopädischen Tätigkeit zur Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen.
WAS IST EIN MASTER OF SCIENCE KIEFERORTHOPÄDIE (M.Sc.)
Grundsätzlich darf jeder Zahnarzt auch ohne spezielle Fortbildungen kieferorthopädisch behandeln. Es bestehen zudem zahlreiche Möglichkeiten zur weiteren Qualifikation, z. B. durch eine nebenberufliche Zusatzausbildung zum »Master of Science Kieferorthopädie«. Diese Ausbildung umfasst 45 – 50 Tage an einer (Fern-)Universität und wird als Zusatzqualifikation nebenberuflich erworben.
WAS BEDEUTET DER TÄTIGKEIT-SCHWERPUNKT »KIEFERORTHOPÄDIE«
Im Gegensatz zu den oben aufgeführten beiden Bezeichnungen, gibt es für das Ausweisen des »Tätigkeitschwerpunktes Kieferorthopädie« keine Ausbildung oder abschließende Prüfung. Diese Bezeichnung kann der Allgemeinzahnarzt nach eigener Auffassung nutzen sofern er in einem bestimmten Ausmaß kieferorthopädisch tätig ist. Konkrete Vorgaben hierzu gibt es nur in einigen Bundesländer.
Ihr zufriedenes und glückliches Lächeln ist unser Ziel! Vereinbaren Sie gerne Ihren persönlichen Beratungstermin – online, telefonisch oder
persönlich – wir freuen uns auf Sie!
Wiedererlangung der Kassenzulassung ab 01.09.24 – bei uns sind Privat- & Kassenpatienten herzlich willkommen!
Kontakt:
Fachpraxis für Kieferorthopädie
Prof. Dr. med. dent. Udo Obermeier
Hauptstraße 6 · 33415 Verl
Tel.: 05246 935454
Mail: info@prof-dr-obermeier.de
Webseite:
www.dr-obermeier.de